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Mietbedingungen

Mietvertrag

Mit der Annahme der Mietbestellung und schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns wird ein Mietvertrag zu diesen Vertragsbedingungen abgeschlossen. Mündliche Absprachen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn diese von uns vor Auftragserteilung schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt werden

Mietdauer

Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt Selbstabholung mit der Ausgabe der Mietsachen an den Kunden bzw. einer von ihm beauftragten Person oder Spedition und endet mit der kompletten Rückgabe der Mietsachen im einsatzfähigem Zustand in unseren Betriebsräumen. Bei Veranstaltungen mit Auf- & Abbauservice beginnt die Mietzeit mit dem Verlassen des Lagers und endet mit der Rückankunft im Betrieb.

Abholung und Versand

Wir gewähren Ihnen pro Mietvorgang zwei sogenannte Rolltage. An Rolltagen darf das Gerät nicht zu seiner Bestimmung genutzt werden, auch nicht zu Testzwecken.
Für weitere Entfernungen bieten wir Ihnen die Versandoption an. Zum gewöhnlichen Mietpreis kommen lediglich die Portokosten hinzu. Der Gesamtpreis ist im Voraus auf unser Konto zu überweisen. Wir versenden das Gerät zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn rechtzeitig vor Versandschluss.
Sie sind verpflichtet, am Folgetag wieder zu verschicken. Ausgefüllte Lieferscheine liegen bereits bei. Der Spediteur holt das Paket bei Ihnen wieder ab.

Zahlungsbedingungen

Beim ersten Mietauftrag ist eine Kaution von 100 - 500,- Euro, abhängig vom Gerätewert hinterlegen. Die Geräteausgabe erfolgt nur gegen Mietzahlung und Kautionszahlung sowie Anerkennung der Mietbedingungen. Beim Stammkunden und Firmen entfällt Kaution und Vorauszahlung. Zahlungsweise dann 14 Tage netto.Verbrauchsmaterial, Transport, Vertragen, Auf- oder Abbau, Reinigung und technische Betreuung vor Ort werden separat berechnet. Die angegebenen Tages-Grundmieten verstehen sich für max. 24h Abwesenheit und beinhalten max. 10 Betriebs- bzw. Brennstunden. Langzeittarife

Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich alle Mietsachen sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Er verpflichtet sich, sich über die geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften zu informieren. Der Mieter verpflichtet sich die Mietsachen gegen Witterungseinflüsse und Fremdeinwirkungen abzusichern.Die Mietsachen sind betriebsbereit und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie der Mieter erhalten hat. Der Mieter haftet für Beschädigungen aller Art sowie für Verlust der Mietsachen mit dem Neuwert.

Technische Ausfälle und Defekte

Der Vermieter hat alle Mietsachen vor der Ausgabe an den Mieter überprüft.Sollte ein Defekt auftreten, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Vermieter bemüht sich schnellstmöglich um Reparatur oder ein Austauschgerät. Weitere Forderungen des Mieters auf Grund des Ausfalls sind ausgeschlossen.